Landhaus Alte Scheune - Ihr Hotel und Restaurant in Frankfurt Nord
Willkommen in der Großstadt - willkommen in Nieder-Erlenbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hotelzimmer

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1.    Geltungsbereich

a)    Die Hotel-AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.    Vertragsabschluss und Partner

a)    Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des
Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

b)    Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.    Verjährung

a)    Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB verjähren
Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige
Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

b)    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit,
der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt, ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

c)    Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

4.    Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

a)    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die gilt auch für den Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

b)    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraumzwischen Vertragsabschluss und -erfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechtigten Preis, kann dieses den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

c)    Rechnungen des Hotels sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. die Rechtsgeschäften, an den ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines Höheren, dem Kunden der eines niedrigen Schadens vorbehalten.

d)    Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Termine sowie andere Fälligkeitstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Hotels aufrechnen oder mindern.

5.    Rücktritt des Kunden/Stornierung „No Show“

a)    Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

b)    Die vertragliche Bindung gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Restgüter und Interessen des Kunden, wenn diesen durch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

c)    Von Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer, hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu entrichten.

d)    Die Kosten für Stornierungen bei Absagen zu Messezeiten und bei Gruppenbuchungen (ab 5 Zimmern) lauten wie folgt:

 bis 60 Tage vorher

–  kostenfrei

59 bis 30 Tage vorher

–  40 % des vereinbarten Zimmerpreises (inkl. Frühstück)

29 bis 15 Tage vorher

–  50 % des vereinbarten Zimmerpreises (inkl. Frühstück)

14 bis 6 Tage vorher

–  70 % des vereinbarten Zimmerpreises (inkl. Frühstück)

ab 5 Tage vorher

–  90 % des vereinbarten Zimmerpreises (inkl. Frühstück)

6.    Rücktritt des Hotels

a)    Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegt und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rechts- und Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder im Rahmen der Anwendbarkeit des Pauschalreiserechts vom Hotel verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7.    Zimmerbereitstellung und Rückgabe

a)    Der Kunde erhält kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.

b)    Das Hotel kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Zimmer nicht
spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt, aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitenden Nutzung bis 18.00 Uhr,
50% des vollen Logierpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.

8.    Haftung des Hotels

a)    Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens,
Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sogenannte Kardinals- bzw. Kernpflichten) des Hotels berühren.

b)    Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbar beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

9.    Haftung für eingebrachte Sachen

Das Hotel haftet für den Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel anzeige macht, § 703 BGB. Die Reglung zur gesetzlichen Hoteliers bzw. Gastwirthaftung gelten für eine weitergehende Haftung des Hotels entsprechend. Zu dem gelten die Haftungsbegrenzungen des Hotels.

10.  Gerichtsstand

Landhaus Alte Scheune GmbH

Alt-Erlenbach 44

60437 Frankfurt/Main

Telefon 06101 – 54 40 00

Telefax 06101 – 54 40 44

Web: www.alte-scheune.de, E-Mail: reservierung@alte-scheune.de

Geschäftsführer: Christian Gumprecht

Amtsgericht Frankfurt, HRB 97380, Steuer-Nr. 04523805431
Für alle Vertragspartner des Hotels und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Frankfurt vereinbart.

11.  Schlussbestimmungen

a)  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

b)  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

c)  Es gilt deutsches Recht.

d)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 Gültig ab 1. Januar 2014

Die vor diesem Datum bekannt gegebenen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit, ausgenommen sind bereits bestehende Veranstaltungsverträge.